Gleiches Recht für die ESEMOS-Kinder:

ESEMOS beteiligt sich ab dem 01.04.2018 für jedes Kind im Vorschulalter an den Betreuungskosten, siehe auch unser News-Beitrag vom Februar 2018. Da wir die ESEMOS-Kinder im Grundschulalter, die nachmittags nach der Schule in einem Hort oder einer ähnlichen Einrichtung betreut werden, nicht benachteiligen wollen, beteiligen wir uns rückwirkend zum 01.04.2018 mit einem Zuschuss auch an diesen Kosten. Wir freuen uns, auch unsere Mitarbeiter mit Kindern im Grundschulalter finanziell unterstützen zu können.

April 2018